Die Hauptaufgabe österreichischer Parlamentarier_innen ist es, über die von der Regierung präsentierten Gesetzesvorlagen abzustimmen. Dabei beschränkt sich die Wahlmöglichkeit meist auf Zustimmung oder Ablehnung, wobei die oft vorhandene Regierungsmehrheit den Prozess erleichtert.
Im Europäischen Parlament hingegen werden die Initiativen der Kommission als Grundlage verwendet. Dazu erarbeitet ein Berichterstatter mit sogenannten Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen Ergänzungen und Änderungen zum Gesetzestext. Über diese Änderungsanträge wird dann im Einzelnen abgestimmt. Damit sind die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nicht nur für die Absegnung von Gesetzen zuständig, sondern auch aktiv an der Entwicklung dieser beteiligt. Zudem führt der Mangel einer parlamentarischen Koalition oft zu einem Spiel der wechselnden Mehrheiten in vielfältigen Kombinationen, was den parlamentarischen Diskurs und das Finden von Kompromissen fördert.
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